SIS-Lizenz
Eine erstmalige Lizenz kann jederzeit während der ganzen Gültigkeitsdauer des Lizenzausweises ausgestellt werden.
Erneuerung / Reaktivierung
Lizenzierte Läuferinnen / Läufer erhalten per 1. Mai des jeweiligen Jahres eine Rechnung für die Erneuerung der Lizenzgebühr für die folgende Saison direkt vom IS zugestellt. Diese muss spätestens innerhalb von 30 Tagen einbezahlt werden. Nach Bezahlung derselben schickt der SIS den Läuferinnen und Läufern die neue, für ein Jahr gültige Lizenzkarte zu. Sollte ab Datum der Rechnungsstellung innerhalb ob genannter Frist kein Zahlungseingang verbucht werden können, wird die Lizenz auf inaktiv gesetzt, und es muss bei Bedarf ein Gesuch um Reaktivierung erfolgen. Auch eine Reaktivierung kann jederzeit beantragt werden.
SIS-Kids-Lizenz
Für die Teilnahme an einem Wettkampf ist für Läuferinnen und Läufer vom 1. - 4. Stern eine SIS-Kids-Lizenz erforderlich.
Ersatzlizenz
Bei Verlust des Lizenzausweises kann unter Kostenfolge beim SIS ein Ersatz angefordert werden.
Gebühren
Erstmaliges Ausstellen einer SIS-Lizenz: CHF 200.00
Reaktivierung einer Lizenz: CHF 100.00
Jahresgebühr A-Lizenz: CHF 100.00
Jahresgebühr B-Lizenz (Breitensportlizenz): CHF 50.00
Upgrade B-Lizenz -> A-Lizenz: CHF 150.00
Erstmaliges Ausstellen einer SIS-Kids-Lizenz: CHF 30.00
Upgrade Kids-Lizenz -> A-Lizenz: CHF 170.00
Clubwechsel: CHF 100.00
Lizenzverantwortliche des EC Uzwil: Pascale Frischknecht, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.