SIS-Lizenz

Eine erstmalige Lizenz kann jederzeit während der ganzen Gültigkeitsdauer des Lizenzausweises ausgestellt werden.

Erneuerung / Reaktivierung

Lizenzierte Läuferinnen / Läufer erhalten per 1. Mai des jeweiligen Jahres eine Rechnung für die Erneuerung der Lizenzgebühr für die folgende Saison direkt vom IS zugestellt. Diese muss spätestens innerhalb von 30 Tagen einbezahlt werden. Nach Bezahlung derselben schickt der SIS den Läuferinnen und Läufern die neue, für ein Jahr gültige Lizenzkarte zu. Sollte ab Datum der Rechnungsstellung innerhalb ob genannter Frist kein Zahlungseingang verbucht werden können, wird die Lizenz auf inaktiv gesetzt, und es muss bei Bedarf ein Gesuch um Reaktivierung erfolgen. Auch eine Reaktivierung kann jederzeit beantragt werden.

 

SIS-Kids-Lizenz

Für die Teilnahme an einem Wettkampf ist für Läuferinnen und Läufer vom 1. - 4. Stern eine SIS-Kids-Lizenz erforderlich.

 

Ersatzlizenz

Bei Verlust des Lizenzausweises kann unter Kostenfolge beim SIS ein Ersatz angefordert werden.

 

Gebühren

Erstmaliges Ausstellen einer SIS-Lizenz:               CHF  200.00

Reaktivierung einer Lizenz:                                    CHF  100.00

Jahresgebühr A-Lizenz:                                          CHF  100.00

Jahresgebühr B-Lizenz (Breitensportlizenz):          CHF     50.00

Upgrade B-Lizenz -> A-Lizenz:                               CHF 150.00

Erstmaliges Ausstellen einer SIS-Kids-Lizenz:       CHF    30.00

Upgrade Kids-Lizenz -> A-Lizenz:                         CHF   170.00

Clubwechsel:                                                         CHF   100.00

 

Lizenzverantwortliche des EC Uzwil: Pascale Frischknecht, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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